Wir freuen uns, Sie als Gast bei uns begrüßen zu dürfen. Nach Paragraph 2 Abs. 3 der CoronaVO sind wir als Restaurant verpflichtet, folgende Daten abzufragen.
Datenschutz-Hinweis zur Erhebung personenbezogener Daten gemäß der CoronaVO Gaststätten.

Verantwortliche: (Name und Straße des Restaurant)

– Name des Gastes
– Datum und Uhrzeit des Besuchs
– KontaktdatenRechtsgrundlage

Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c) der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. Paragraph 2 Absatz 3 Corona Verordnung Gaststätten ( Verordnung zur Eindämmung von Übertragung des Corona-Virus in Gaststätten vom

10. Mai 2020).

Im Falle eines konkreten Infektionsverdachts sind die zuständigen Gesundheitsbehörden nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten.
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nach vier Wochen gelöscht. Sie sind nicht verpflichtet Ihre persönlichen Daten anzugeben. Sollten Sie es verweigern, können wir Ihnen allerdings nur unseren Take Away Service anbieten.

Hinweis auf Betroffenenrechte

Sie haben nach der DS-GVO folgende Rechte: Auskunft über die Personen bezogenen Daten, die wir verarbeiten. Berichtigung falls die Daten falsch sind oder Einschränkung unserer Verarbeitung. Löschung, sofern wir nicht mehr zur Speicherung verpflichtet sind. Wenn sie der Meinung sind, dass wir ihre Daten nicht ordnungsgemäß behandeln, steht Ihnen ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit Ba-Wü zu.